Nutzungsbedingungen Anmietung des Vereinsheims

 

  • Mietgegenstand: Gastraum inkl. Küche und Schankraum, überdachte und nicht überdachte Terrasse Vereinsheim Berghof.
  • Der Grillplatz kann nur nach Absprache mit dem Vermieter genutzt werden (Holz etc. muss selbst gekauft werden).
  • Nutzungsentgelt pro Tag 300,00 Euro, dieser Betrag ist mindestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf das Konto des VdH Nagold e. V. anzuweisen.
  • Kaution ist am Übergabetag bar (300,00 €) zu entrichten und bei Abnahme/Rückgabe des Vereinsheims nach sorgfältiger Reinigung (wie übergeben) vom Vermieter zurück zu geben.
  • Beschädigungen/Unsauberes Vereinsheim werden zum Abzug gebracht.
  • Personalausweis muss bei Übergabe vorgelegt werden.
  • Reinigungsgeräte sowie Reinigungsmaterial müssen selbst mitgebracht werden.
  • Der Vermieter nutzt während der Zeit der Vermietung das Behinderten-WC -  Eingang von der Nordseite und den Getränkelagerraum/Heizungsraum - Eingang über die nicht überdachte Terrasse.
  • Die Stahltür zum „Getränkelagerraum/Heizungsraum“ sowie die Stahltür „Lieferanteneingang“ bleiben verschlossen.
  • Das Übergabeprotokoll und Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.
  • Der Mieter darf die in den Mieträumen vorhandenen Haushaltsmaschinen (Geschirrspülmaschine, Induktionsherd, große Kaffeemaschine, Mikrowellenherd und Kühlschränke) nutzen.
  • Geschirr, Töpfe, etc. können mit genutzt werden.
  • Mietvertrag/Nutzungsvertrag wird bei Übergabe von beiden Parteien gegengezeichnet und wird vorab zur Durchsicht an den Mieter versandt.
  • Das Betreten der Platzanlage (Trainingsgelände) ist nicht gestattet.
  • Anmietungen von Oktober bis März samstags nicht möglich.
  • Anmietung Sylvester nicht möglich.